Es wurde neu gewählt: Die Schülerratssitzung hat die neue SV für das Schuljahr 2024/25 gewählt.
Herzlichen Glückwunsch an unsere Schülerinnen und Schüler!
Schülersprecherinnen im Schuljahr 2024/2025:
Weitere SV-Mitglieder sind:
Verbindungslehrer sind:
Interessierten Schülern empfehlen wir, die „Mitwirkungsordnung für die bischöflichen Schulen im Bistum Münster“ zu lesen. Informationen zur Schülervertretung lassen sich dem § 12 entnehmen. Die Vertretung durch den Schülerrat ist im Artikel (2) geregelt.
"(2) Die Schüler einer Schule werden durch den Schülerrat vertreten. Mitglieder des Schülerrats sind […] Sprecher der Klassen- und Jahrgangsstufen […] und […] deren Vertreter. Der Vorsitzende (Schülersprecher) und seine Stellvertreter werden vom Schülerrat aus seiner Mitte für die Dauer eines Schuljahres gewählt […].“
Dieses Mitwirkungsorgan wird mindestens einmal im Jahr einberufen, um die neue Schülervertretung aus seinen Reihen zu wählen. Alle Anwesenden stellen sich kurz vor, die amtierende Schülervertretung erläutert ihren Aufgabenkatalog. Zum Austausch zwischen dem Schülerrat und der Schülervertretung folgt eine Diskussionsphase.
Danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt und es kommt zur Wahl. Die Schüler/innen mit den meisten Stimmen bilden für die Dauer eines Schuljahres die Schülervertretung.
Darüber hinaus werden die Mitglieder für die Schulkonferenz vom Schülerrat gewählt. Ihre Zusammensetzung und Aufgaben lassen sich §5 – Schulkonferenz – der Mitwirkungsordnung entnehmen.
§ 5 (1): „Die Schulkonferenz berät […] über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der einzelnen Schule. […]“
Sie ist das Gremium für intra- und extraschulische Zusammenarbeit. Anträge aus anderen Gremien werden behandelt. Einige Angelegenheiten der Schulkonferenz sind: Ganztagsschule, Schulversuche, Anregungen zu Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften, zeitliche Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen, Planung von schulischen Veranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts (Klassenfahrten etc.)…
Die zwei Schülersprecher/innen sind durch ihr Amt bereits Teil dieser Schulkonferenz, drei weitere Mitglieder sowie alle Vertreter/innen werden gewählt.
In einer dritten Wahl werden je zwei Mitglieder für eine Fachschaft gewählt, welche an den jeweiligen Fachkonferenzen teilnehmen. Einige ihrer Aufgaben sind laut § 7 – Fachkonferenz – (5):
Die Schülervertretung wird jährlich zu Beginn eines neuen Schuljahres gewählt. Dazu finden sich die Klassensprecher/innen der Unterstufe, sowie die Stufensprecher/innen der Oberstufe zusammen. Nachdem sich jeder anwesende Schüler vorgestellt hat, erläutert die amtierende SV ihren Aufgabenkatalog. Es folgt eine kurze Diskussionsphase, in der neue Ideen erörtert werden und die Kandidaten aufgestellt werden. Nach Auszählung der Wahlergebnisse bilden die zehn Schüler mit den meisten Stimmen die neue Schülervertretung.
Des Weiteren werden aus der gleichen Schülerrunde die Mitglieder der Schulkonferenz bestimmt. Im Laufe der folgenden Woche werden dann die Vertreter der Fachschaften gewählt, um im kommenden Schuljahr die Meinungen und Anliegen der Schülerschaft in den einzelnen Gremien und Versammlungen einzubringen.
Schwerpunkt unserer Aufgaben ist die Vertretung der Interessen der Schüler bei der Gestaltung und Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Canisiusschule. Bei etwaigen Problemen in der Schule und bei der Unterstützung schulischer und außerschulischer Aktivitäten sind wir eure Ansprechpartner.
Hast du Lust, unsere Schule zu gestalten und zu verbessern? In welchen Gremien kannst du als Schüler an unserer Schule mitwirken? Schau doch mal diesen Link an:
Für eure Wünsche, Anregungen, Fragen und Kritik haben wir selbstverständlich jederzeit ein offenes Ohr. Gern dürft ihr uns eine E-Mail schreiben an sv@canisiusschule-ahaus.de.
Wir sind stets um zügige Reaktionen bemüht.
Verbindungslehrer sind: